Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist eines der wirkungsvollsten steuerlichen Instrumente für Freiberufler und Praxisinhaber. Er erlaubt es, bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten von beweglichen Wirtschaftsgütern bereits vor der Investition gewinnmindernd abzuziehen. Doch die Regelungen haben ihre Tücken.
Voraussetzungen für den IAB
Der Gewinn Ihrer Praxis darf im Jahr der Inanspruchnahme 200.000 € nicht übersteigen (bei Einnahmenüberschussrechnung). Die geplante Investition muss innerhalb von drei Jahren nach Bildung des IAB durchgeführt werden. Das Wirtschaftsgut muss zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden.
Praxisbeispiel
Sie planen die Anschaffung eines neuen digitalen Röntgengeräts für 120.000 €. Im Jahr 2026 können Sie einen IAB in Höhe von 60.000 € bilden und damit Ihren Gewinn um diesen Betrag reduzieren. Im Jahr der tatsächlichen Anschaffung lösen Sie den IAB auf und mindern gleichzeitig die Anschaffungskosten. So verteilen Sie die Steuerersparnis optimal.
Häufige Fehler vermeiden
Wird die Investition nicht innerhalb der Dreijahresfrist getätigt, muss der IAB rückwirkend aufgelöst werden — mit Zinsen. Planen Sie daher realistisch. Dokumentieren Sie die Investitionsabsicht sorgfältig, auch wenn eine konkrete Benennung des Wirtschaftsguts seit einigen Jahren nicht mehr erforderlich ist.